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Konzeptioneller Rahmen

Der Rahmen für den Auftrag der Fachpersonen* ist gegeben durch das kantonale Rahmenkonzept „Förderung und Integration an der Volksschule“.
Das Förderkonzept der einzelnen Schule regelt die Zusammenarbeit aller am Bildungsprozess Beteiligten bedarfsgerecht, detailliert und verbindlich. Die Umsetzung der Förderung erfolgt nach Absprache im Team und benötigt einen entsprechenden Handlungsspielraum in den Schulen.
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen orientieren sich am Leitbild für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Sie setzen ihre Fachkompetenz für das Gelingen einer Schule für alle gezielt ein, indem sie die Verantwortung für die Förderung bei besonderem Bildungsbedarf bezogen auf Unterrichtsthemen und Lernumgebungen sowie auf die Entwicklung einzelner Schülerinnen oder Schüler übernehmen. Mit Förderdiagnostik und Förderplanung schaffen sie die Voraussetzungen für eine ressourcenorientierte Förderung. 

* Regel-Lehrpersonen mit dem Schwerpunkt der Förderung der Sprachkompetenz und der mathematischen Fähigkeiten, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Fachpersonen für Logopädie und Fachpersonen für Psychomotorik, sowie weitere Fachpersonen
 

 
 
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